Es kann ebenso vorkommen, dass im Laufe des 5. bzw. 6. Schuljahres von den Klassen- oder FachlehrerInnen beobachtet wird, dass ein Kind zusätzlich zu seinem attestierten Förderbedarf weitere Defizite aufweist. Die Klassenkonferenz wird dann möglicherweise über eine Ergänzung bzw. einen Wechsel des Förderschwerpunktes beraten müssen. 

Ergänzung des primären Förderschwerpunktes 

Die Klassenkonferenz überprüft mindestens einmal pro Schuljahr den attestierten Förderbedarf eines Schülers. Bei dieser Überprüfung stellt die Klassenkonferenz fest, ob der attestierte Förderschwerpunkt weiter besteht oder aufgehoben werden kann bzw. ob er durch einen anderen Förderschwerpunkt ergänzt werden muss. 

Es besteht die Möglichkeit, zum bereits attestierten Förderschwerpunkt einen weiteren zu ergänzen. So könnte z. B. zum Förderschwerpunkt Lernen der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (ESE) hinzukommen. Für das Kind bedeutet dies, dass es weiterhin an unserer Schule zieldifferent gefördert wird. Zusätzlich zu dieser Förderung im Bereich Lernen könnte es noch weitere Angebote aus dem Bereich ESE in Anspruch nehmen. Außerschulische Unterstützungsangebote, wie z. B. ein/e InklusionshelferIn, würden dem Schüler dann schneller zur Verfügung gestellt. Dennoch kann es aufgrund besonderer Auffälligkeiten sinnvoll und notwendig sein, dass ein Kind an eine spezielle Förderschule wechselt. Der Wechsel zu einer Förderschule ESE ist nur dann möglich, wenn dem Kind auch ESE attestiert wurde. 

Wechsel des primären Förderschwerpunktes 

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass der Förderbedarf eines Kindes verändert wird, z. B. von Sprache auf Lernen. Der Vorteil des gemeinsamen Lernens zeigt sich hierbei deutlich: Der/Die SchülerIn kann im gewohnten Klassenverband weiterlernen, würde in diesem Fall zieldifferent mit den Regelkindern unterrichtet. Ein weiteres Beispiel wäre der Wechsel von Lernen (zieldifferent) zu ESE (zielgleich). Bei solch einem Wechsel muss die Klassenkonferenz sehr genau abwägen, ob das Kind in der Lage ist, den erhöhten Anforderungen gerecht zu werden oder ob dieser Schritt zu einer negativen Entwicklung des Schülers/der Schülerin beiträgt. 

Ablauf des Verfahrens 

Stellt die Klassenkonferenz fest, dass eine Ergänzung bzw. ein Wechsel des Förderbedarfs sinnvoll ist, erfolgt über die Klassenleitung eine Information der Schulleitung. In Absprache mit der Schulleitung werden dann die Eltern zu einem Gespräch in die Schule eingeladen. Außerdem wird die Schulaufsicht (Bezirksregierung Arnsberg) über den Vorgang informiert. 

Im nächsten Schritt erfolgt die Erstellung eines Antrages. Dem Antrag müssen die unter 4.5.1. genannten Papiere beigefügt werden; es gelten die gleichen Termine.