SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhalten entsprechend ihres Förderschwerpunktes individuelle Förderung und lernen dabei mit den anderen Kindern in einer Lerngruppe. 

Die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können in verschiedenen Förderschwerpunkten unterstützt werden: 

Förderschwerpunkte  :  

  • mit zielgleicher Förderung
    • Sprache (SP)
    • Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
    • Hören und Kommunikation (H)
    • Sehen (SE)
    • Körperliche und motorische Entwicklung (KME)
  • mit zieldifferenter Förderung
    • Lernen (L)
    • Geistige Entwicklung (GE)

Auch eine Autismus-Spektrums-Störung (ASS) kann sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf begründen. Die SchülerInnen mit Autismus-Spektrums-Störung können die üblichen Abschlüsse der Schulform Realschule erwerben. 

Für alle SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird zu Beginn des Schuljahres ein Förderplan erstellt (siehe Punkt 4.3. Der Förderplan). Darin werden drei wesentliche Ziele verankert, die die FörderschülerInnen in der nächsten Zeit erreichen sollte. Außerdem beinhaltet ein Förderplan Maßnahmen, die zum Erreichen der Ziele beitragen sowie Überprüfungsmöglichkeiten. Dieser Förderplan wird mit den Kindern und Eltern besprochen und dient auch als Gesprächsgrundlage bei Elternsprechtagen. 

Über das Fortbestehen des Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung und des festgelegten Förderortes wird in den Zeugniskonferenzen beraten. Das Fortbestehen bzw. der Antrag auf Aufhebung sind zu dokumentieren. In §17 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) sind die Vorgaben für die jährliche Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung zu finden.  Bei Bedarf wird der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.