Fachunterricht - Differenzierung/Unterrichtsmethoden 

Auch in inklusiven Lerngruppen gelten die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen und bilden die Grundlage der Arbeit der Lehrkräfte. Kompetenzorientierung ist Basis des Unterrichts. Die heterogene Zusammensetzung der inklusiven Lerngruppen erfordert jedoch ein erhöhtes Maß an individueller Förderung. Dennoch sollte der Unterricht in der Regel gemeinsam für die gesamte Lerngruppe stattfinden. Gemeinsames Lernen bedeutet, dass SchülerInnen gemeinsam an einem Gegenstand durch den Einsatz unterschiedlicher Lernformen jeweils unterschiedliche Kompetenzniveaus erreichen können. Den verschiedenen Fähigkeiten und Entwicklungsständen wird im Rahmen von innerer Differenzierung Rechnung getragen. 

Es werden Unterrichtsmethoden angewandt, die den unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten, Lernwegen und den verschiedenen Lerntypen in heterogenen Gruppen besonders entgegenkommen. Dies zeigt sich am Einsatz von z. B. verschiedenen Formen der Gruppenarbeit, Lernen an Stationen oder Wochenplanarbeit sowie differenziertem Material. Kooperative Lernformen haben einen beachtlichen Anteil im Unterricht, machen Frontalunterricht jedoch nicht überflüssig. 

Sonderpädagogischer Förderbedarf bei SchülerInnen ist immer mit der Angabe eines Förderschwerpunktes verbunden. Dieser Schwerpunkt gibt die Beeinträchtigung des Kindes an und Hinweise, wie das Kind zu beschulen ist – zielgleich mit den Regelkindern oder zieldifferent. Bei zielgleichem Unterrichten gelten für Förderschüler die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen. Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, erhalten einen Förder-/Entwicklungsplan pro Schulhalbjahr, in dem die individuellen Ziele bezüglich des Förderbedarfs und der curricularen Vorgaben der Fächer für den/die jeweiligen SchülerIn individuell festgelegt werden. 

Beim Förderschwerpunkt Lernen werden die zu erlangenden Kompetenzen anhand der curricularen Vorgaben des Lehrplans des vorherigen Schuljahrs festgelegt. An der Erstellung des Förderplans sind die KlassenlehrerInnen, die FachlehrerInnen und die Sonderpädagogin beteiligt. Die FachlehrerInnen reichen Beurteilungen aus ihren Fächern an die KlassenlehrerInnen weiter. Dieser fasst die Informationen zu einem Förderplan zusammen. 

Soziales Lernen 

Die Zusammenarbeit der SchülerInnen bei kooperativen Lernformen erfordert auch ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen, wie z. B. gegenseitige Wertschätzung, Toleranz, Hilfsbereitschaft, Respekt, Empathie, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit. Diese Kompetenzen sollen im Rahmen von Gruppenbildungsprozessen entwickelt werden. Die Kennenlerntage zu Beginn des fünften Schuljahres verfolgen das Ziel, diese gruppendynamischen Prozesse zu initiieren und erste Schritte auf dem Weg zur gut funktionierenden Gruppe zu gehen. Dies gilt auch für die knapp zweiwöchige Wangerooge-Fahrt in Klasse 6. Im Schulprogramm heißt es, dass sich die Edith-Stein-Realschule als Lern- und Lebensraum sieht, in dem sich alle am Schulleben Beteiligten in einer vertrauensvollen und angstfreien Atmosphäre akzeptiert fühlen, und dies gilt für alle SchülerInnen gleichermaßen. 

Diese Regeln werden in den Klassenlehrerstunden besprochen und durch spezielle Klassenregeln ergänzt. In den Klassenlehrerstunden werden sie genauso wie im Sozialtraining weiter vertieft. Im Fachunterricht kann dann jederzeit darauf zurückgegriffen werden. …

Sollten Kinder mit der Umsetzung dieser Regeln Schwierigkeiten haben, besteht die Möglichkeit zusätzlich Projekte im Bereich des Sozialtrainings mit den SchulsozialarbeiterInnen zu absolvieren. 

Leistungsbeurteilung 

Die Leistungsbewertung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in § 32 AO-SF  geregelt. Je nach Förderschwerpunkt werden diese Schüler zielgleich oder zieldifferent unterrichtet und bewertet. Bei zielgleicher Förderung gelten für Förder- und RegelschülerInnen die Vorgaben, die in den schulinternen Lehrplänen der Fächer zu finden sind. Die Überprüfung des Leistungsstandes erfolgt kontinuierlich im Laufe des Schuljahres. Am Ende jedes Halbjahres bekommen alle unterrichteten Kinder ein Zeugnis. Bei FörderschülerInnen enthält es den Vermerk, dass die SchülerInnen im Rahmen einer inklusiven Lerngruppe sonderpädagogisch gefördert wird. Entsprechende Formulierungen für das erste und zweite Halbjahr sind im Anhang zu finden. 

Die Leistungsbewertung von SchülerInnen, die zieldifferent unterrichtet werden, erfolgt in Form eines Berichtszeugnisses, das auf der Grundlage des Förderplanes erstellt wird. Dieses Zeugnis gibt darüber Auskunft, welche individuellen Lernfortschritte die SchülerInnen gemacht haben und welche Anstrengungen unternommen wurden, um bestimmte Ergebnisse zu erreichen. Das Erstellen dieses Zeugnisses obliegt den KlassenlehrerInnen, die besonders für den allgemeinen Teil die ausführlichen Informationen der Fachlehrkräfte nutzen. Die Formulierungen für den fachspezifischen Teil der Zeugnisse werden von den jeweiligen Fachlehrern verfasst und in den Zeugnisphasen eingetragen.