Verantwortlich für die Erarbeitung der Förderpläne sind die KlassenlehrerInnen in enger Zusammenarbeit mit Fachlehrkräften und der Sonderpädagogin. Zur Erstellung der Förderpläne findet einmal jährlich im ersten Quartal des Schuljahres eine Förderplankonferenz statt. Zur Vorbereitung der Konferenz füllen die Fachlehrkräfte einen Vorbereitungsfragebogen aus. In der Förderplankonferenz werden die gesammelten Informationen zusammengetragen und es erfolgt ein Austausch über die betreffenden SchülerInnen. Die KlassenlehrerInnen erstellen in Zusammenarbeit mit der Sonderpädagogin einen Förderplan unter Berücksichtigung der Informationen aus der Förderplankonferenz. Der Förderplan dient als Grundlage für die weitere Arbeit mit den SchülerInnen im Unterricht und als Grundlage für Elterngespräche. Die Formulierung der Ziele im Förderplan sollte nach der SMART- Formel erfolgen.
Die Förderpläne der einzelnen SchülerInnen werden zentral gespeichert, so dass alle unterrichtenden FachkollegInnen jederzeit Einsicht nehmen können.