Die Sonderpädagogin ist vorrangig für die Sicherstellung der sonderpädagogischen Förderung zuständig. Alle begleitenden unterrichtlichen Aktivitäten der Sonderpädagogin werden grundsätzlich möglichst frühzeitig in Absprache und Kooperation mit den Fachlehrern/innen geplant und durchgeführt. Eigenständiger Unterricht ist ebenfalls Teil des Arbeitsfeldes. 

Unterrichtliche Aufgaben

  • Aktiver Einbezug in die Planung und Durchführung des Unterrichts von Kollegen/innen in Doppelbesetzungen mit dem Ziel, Schüler (mit und ohne ausgewiesenem Förderbedarf) je nach Bedarf zu unterstützen
  • Austausch über die Gestaltung des Unterrichts im Hinblick auf die Fähigkeiten der Schüler mit dem Ziel einer inklusiven Unterrichtsentwicklung
  • Anpassung des Schwierigkeitsgrades der Materialien bei fachlichen Themen an die individuellen Lernvoraussetzungen der Lernenden
  • Bereitstellung zusätzlichen Lernmaterials
  • Erstellung differenzierter Leistungsüberprüfungen
  • Vorschläge zur Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln 

Beratende Aufgaben 

Beratung von 

  • Lehrkräften im Kollegium (z.B. Unterrichtsgestaltung, Förderplan- und Zeugniserstellung)
  • Erziehungsberechtigten
  • SchülerInnen
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen
  • Vermittlung von Kontakten zu außerschulischen Ansprechpartnern
  • Gestaltung von Gesprächen an Elternsprechtagen (z.B. Erläuterung der Förderpläne) 

Diagnostische Aufgaben 

  • Prozessbegleitende Diagnostik
  • Anfertigung von Entwicklungsberichten, Beratungsgutachten sowie Protokollen
  • Ausarbeitung von Schullaufbahnempfehlungen bei Schülern/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
  • Hilfestellung beim Verfassen von Förderplänen und Zeugnistexten in Kooperation mit Fach- oder Klassenlehrern/innen
  • Gutachtertätigkeit gemäß § 13 AO-SF