Die Sonderpädagogin ist vorrangig für die Sicherstellung der sonderpädagogischen Förderung zuständig. Alle begleitenden unterrichtlichen Aktivitäten der Sonderpädagogin werden grundsätzlich möglichst frühzeitig in Absprache und Kooperation mit den Fachlehrern/innen geplant und durchgeführt. Eigenständiger Unterricht ist ebenfalls Teil des Arbeitsfeldes.
Unterrichtliche Aufgaben
Aktiver Einbezug in die Planung und Durchführung des Unterrichts von Kollegen/innen in Doppelbesetzungen mit dem Ziel, Schüler (mit und ohne ausgewiesenem Förderbedarf) je nach Bedarf zu unterstützen
Austausch über die Gestaltung des Unterrichts im Hinblick auf die Fähigkeiten der Schüler mit dem Ziel einer inklusiven Unterrichtsentwicklung
Anpassung des Schwierigkeitsgrades der Materialien bei fachlichen Themen an die individuellen Lernvoraussetzungen der Lernenden
Bereitstellung zusätzlichen Lernmaterials
Erstellung differenzierter Leistungsüberprüfungen
Vorschläge zur Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln
Beratende Aufgaben
Beratung von
Lehrkräften im Kollegium (z.B. Unterrichtsgestaltung, Förderplan- und Zeugniserstellung)
Erziehungsberechtigten
SchülerInnen
Teilnahme an Hilfeplangesprächen
Vermittlung von Kontakten zu außerschulischen Ansprechpartnern
Gestaltung von Gesprächen an Elternsprechtagen (z.B. Erläuterung der Förderpläne)
Diagnostische Aufgaben
Prozessbegleitende Diagnostik
Anfertigung von Entwicklungsberichten, Beratungsgutachten sowie Protokollen
Ausarbeitung von Schullaufbahnempfehlungen bei Schülern/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Hilfestellung beim Verfassen von Förderplänen und Zeugnistexten in Kooperation mit Fach- oder Klassenlehrern/innen