Wie schon im Zusammenhang mit der Leistungsbeurteilung beschrieben, werden SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Die Leistungen zielgleich unterrichteter Schüler werden - wie bei allen anderen SchülerInnen auch - bewertet und benotet. Jeweils am Ende des ersten und zweiten Halbjahres erhalten sie ein Notenzeugnis. 

Zieldifferent unterrichtete Schüler bekommen ein Berichtszeugnis. Darauf werden allgemeine Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie die unterrichteten Inhalte der Fächer und Aussagen zum erreichten Arbeitsstand in den einzelnen Fächern vermerkt. Die Leistungsbewertung von lern- bzw. geistig behinderten SchülerInnen erfolgt also nicht durch Notenvergabe, sondern in Kommentarform (Die Aussagen treffen zu ++/+/o/-/--/noch nicht zu beurteilen.). Verantwortlich für die Erstellung der Berichtszeugnisse sind die KlassenlehrerInnen und FachlehrerInnen der Kinder in Absprache mit der Sonderpädagogin.